Arbeitsrecht
Langjährige Erfahrung in der arbeitsgerichtlichen Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erlaubt Rechtsanwalt Buchgraber einen unverstellten Blick in die z.T. emotionalen und nicht immer kaufmännischen Wurzeln von Kündigungen, Lohnforderungen, Abmahnungen oder Zeugnisfragen.
Gut beraten ist hier derjenige, der bereits vor einer Kündigung das Gespräch sucht.
Denn wer seine Rechte kennt, kann einer späteren Auseinandersetzung gelassener entgegen sehen und sich mit Sachargumenten wappnen.
So besteht dann oftmals die Chance, eine gerichtliche Auseinandersetzung im Rahmen eines Gesprächs auf Augenhöhe zu vermeiden.
Ganz egal ob Arbeitgeber oder Angestellter.
Spätestens nach einer Kündigung, Abmahnung oder auch nur einer nicht rechtzeitig erfolgten Leistung, sei es verspätete Lohnzahlung oder Nichterscheinen am Arbeitsplatz, sollte rasch anwaltlicher Rat eingeholt werden, um Ansprüche zu sichern und nicht unnötige Energie in seinem Groll über die Probleme zu verschwenden.
Ein Beratungsgespräch ist kostengünstiger als verpaßte Chancen.
Ich helfe weiter!